Allgemeine Geschäftsbedingungen der datom Gmbh
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen der datom Gmbh erfolgen ausschließlich zu den folgenden AGBs soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 AGBs des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und die datom GmbH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGBs bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2. Lieferung und Leistung
2.1 Angebote der datom GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die datom GmbH, spätestens mit Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zustande.
2.2 Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
2.3 Inhalt und Umfang der von der datom GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung der datom GmbH.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 Die datom GmbH behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Liefertermine sind unverbindlich, außer sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die datom GmbH kommt nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch die datom GmbH verschuldet wurde, die Leistung fällig ist und der Kunde der datom GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mind. 14 Tage) gesetzt hat.
2.6 Liefertermine verlängern sich für die datom GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer durch die datom GmbH nicht zu vertretenden Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen usw. Die datom GmbH behält sich das recht vor, vom vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzuges ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwertes.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2 Mängel bei Dienstleistungen sind sofort nach Erbringung zu rügen und auf dem Arbeitsnachweis schriftlich zu erfassen. Werden Dienstleistungen auf dem Arbeitsnachweis ohne Mängelanzeige quittiert, gelten diese als ordnungsgemäß erbracht.
3.3 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von der datom GmbH auf den Kunden über.
3.4 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gem. § 438 HGB).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot der datom GmbH, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung.
4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer der datom GmbH (bei Warenlieferungen ab Lager datom Gmbh). Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versandes, insbesondere Fracht, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen durch die datom GmbH, werden dem Kunden generell Anfahrtspauschalen in Abhängigkeit von der Entfernung des Ortes der Erbringung der Dienstleistung vom Geschäftssitz der datom GmbH in Rechnung gestellt, sofern nicht vorab eine gesonderte Spesenabrechnung vereinbart wurde. Es gilt ein Standardstundensatz für IT-Infrastrukturdienstleistungen in Höhe von € 149,00 und für Softwareentwicklungsdienstleistungen ein Standardstundensatz in Höhe von € 189,00 soweit nichts anderes Schriftliches vereinbart wurde.
4.4 Die datom GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird die datom GmbH auf Verlangen dem Kunden nachweisen.
4.5 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht anderslautende Vereinbarungen der datom GmbH mit dem Kunden vorliegen. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder der Erbringung der Leistung. Überschreitet der Kunde die eingeräumte Zahlungsfrist, werden ohne weitere Mahnungen ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Die datom GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist die datom GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
4.8 Wird von Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann die datom GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
4.9 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich der von der datom GmbH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält sich die datom GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist die datom GmbH berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung oder Leistung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
4.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die datom GmbH berechtigt, zum kostengünstigen Forderungseinzug zunächst ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dabei entstehenden Inkassokosten werden vom Auftraggeber als Verzugsschaden ersetzt, unabhängig ob der Auftraggeber Kaufmann ist oder nicht. Dies gilt auch dann, wenn durch anhaltenden Verzug des Auftraggebers die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig wird. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren gelten als gesonderter Verzugsschaden.
4.11 Die datom GmbH ist berechtigt bei durch den Käufer verschuldeten Rückbelastungen von Zahlungsbeträgen, insbesondere mangels Kostendeckung eine Bearbeitungs- und Kostenerstattungsgebühr von maximal 35,00 EUR pro Fall zu berechnen.
5. Datenverarbeitung
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der datom GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der datom GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die datom GmbH die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke der datom GmbH verwendet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der datom GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zu vollständigen Bezahlung der in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an die datom GmbH ab. Die datom GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen der datom GmbH wird der Kunde der datom GmbH Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der datom GmbH hinweisen und die datom GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für die datom GmbH. In diesem Fall erwirbt die datom GmbH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf die datom GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. Die Herausgabeansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
6.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die datom GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.7 Auf Verlangen des Kunden wird die datom GmbH Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der datom GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung zu sorgen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der datom GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.
7. Gewährleistung
7.1 Die datom GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Die datom GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktion von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kundengetroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert , benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, wenn die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag.
7.4 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wurde, verjähren Sachmängelansprüche in 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind mit Zustimmung der datom GmbH übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt die datom GmbH in vollem Umfang weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der datom GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der datom GmbH über. Ist die datom GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die datom GmbH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert die datom GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktrittes wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes der durch den Käufer zu voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
7.6 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der datom GmbH berechnet.
7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien der Serviceabteilung der datom GmbH.
7.9 Alle weiteren oder anderer als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken-, oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
8.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der datom GmbH berechtigt, mitgeliefertes Dokumentenmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über die gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
8.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an die datom GmbH zu melden.
8.4 Die datom GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat der datom GmbH von allen gegen sie aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die datom GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
9. Sonderbestimmungen für Software und Applikationen
9.1 Maßgebend für etwaige Mängel ist das vom Kunden vor Lieferung vorzulegende Pflichten- und Lastenheft. Wird dieses nicht vorgelegt, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
9.2 Notwendige Korrekturen, Ergänzungen und Änderungen, die aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel durch die datom GmbH zu vertreten sind, werden durch die datom GmbH in binnen von 6 Monaten, ab dem Datum einer schriftlichen Festsetzung, kostenlos beseitigt. Nach Ablauf der Nachbesserungspflicht sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Sonstige Ersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der datom GmbH ausschließlich gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt insbesondere bei Programmänderungen und Ergänzungen nach Auftragsabnahme und sonstigen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
10. Haftung
10.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die datom GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die datom GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
– wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der datom GmbH beruht oder die datom GmbH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt
– wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder durch die datom GmbH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden
– bei von der datom GmbH eingeräumten Garantien
– für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von der datom GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
10.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.4 Ist die Haftung der datom GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.5 Die Haftung für einen durch die datom GmbH zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).
10.6 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei durch die datom GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von der datom GmbH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftungspflichtversicherung. Die datom GmbH ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.
11. Export- und Importgenehmigungen
11.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter der Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/eG-Dual-User-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmung von der datom GmbH geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib, in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland, bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.
11.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeitig gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Die datom GmbH hat keine Auskunftspflicht.
11.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der datom GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im vollen Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
12. EG-Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der EU zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an die datom GmbH bekannt zugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde der datom GmbH dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde Kaufmann ist. Die datom GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als solchen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
14. Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen
14.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
datom GmbH, Hamburger Straße 59, 01157 Dresden, E-Mail: rma@datom.de.
14.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
14.3 Finanzierte Geschäfte: Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.